Einlass ab 18 Jahren! Kein Wiedereinlass!

Das Haus am See Festival findet als eintägige Veranstaltung am 20.05.2022 auf dem Gelände des Fischereiverein Benningen in 71726 Benningen statt. Jeglicher Kauf von Tickets sind nur für den privaten Zweck gültig, eigengewerblicher Weiterverkauf der Tickets ist untersagt. Bei Verlust des Tickets erfolgt kein Ersatz.

Der offizielle Verkauf der Tickets findet durch einen Drittanbieter (Eventime) statt. Nur mit einem gültigen Ticket ist der Einlass zur Veranstaltung gestattet.

Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, einem Kunden den Einlass zu verweigern, sollte ein wichtiger Grund vorliegen. Als wichtiger Grund gelten:

–        Zu stark alkoholisiert.

–        Durch Drogen beeinträchtigt.

–        Rassistische oder Menschverachtende Aussagen.

Tickets sind auch ohne individuelle Personalisierung gültig.

Aus Sicherheitsgründen erfolgt beim Einlass zum Haus am See Festival im Rahmen des Einlasses eine Sicherheitskontrolle. Die Sicherheitskontrolle wird von dem Sicherheitsdienst durchgeführt. Die Sicherheitskontrolle geschieht durch eine Leibes- und Taschenvisitation, wozu sich der Besucher als einverstanden erklärt.

Was darf ich nicht mitnehmen?

–         Deo, Parfüm

–         Essen & Getränke

–         Sperrige Gegenstände

–         Jegliche Art von Waffen, egal ob erlaubt oder erlaubnispflichtig im Sinne des Waffengesetzes

–         Gegenstände, die nicht unter das Waffengesetz fallen, von denen trotzdem eine Gefahr ausgeht (Küchenmesser, Taschenmesser, Werkzeug, etc…)

–         Medikamente in unüblichen Mengen, bzw. nicht in Originalverpackung

–         Gefährliche Gegenstände wie Feuerwerkskörper, Pyrotechnik oder Brandbeschleuniger.

–         Gassprühdosen

–         Behältnisse mit Flüssigkeiten in unüblichen Mengen

–         Professionelles Foto- und Filmequipment

Im Gelände der Veranstaltung gilt das Hausrecht des Veranstalters. Dieses Recht wird von ihm und dem Sicherheitspersonal ausgeübt. Daraus schließt sich, dass sich jeglichen Anweisungen unverzüglich Folge zu leisten sind.

Schadenersatzsprüche ergeben sich aus allen hier genannten Gründen des Nicht-Einlasses nicht.

KEIN WIEDEREINLASS!