Allgemeine Regeln

* Alles Handeln und Tun sollte im Geiste der Kameradschaft und des pfleglichen Umgangs mit der Natur erfolgen. Die Satzung ist zu beachten.

* Es gelten die gesetzlichen Vorschriften, Schonzeiten und Mindestmaße.

* Gefangene Fische sind sofort nach dem Fang in die Fangliste einzutragen, bevor die Angel erneut ausgeworfen wird.

* Das Angelgerät muss ständig beaufsichtigt werden. Der Angelplatz darf nur verlassen werden, wenn die Angeln eingeholt sind.

* Der Verkauf gefangener Fische ist nicht gestattet.

* Beim Blinkern o.Ä. sollte kein anderer Fischer belästigt werden.

* In den Vereinsgewässern dürfen Köderfische nur für den sofortigen Eigengebrauch gefangen werden.

* Das Fischen, ist nur vom Ufer aus, gestattet.

* Bei Neubesatz sind die Vereinsgewässer gesperrt. Termine und Sperrzeiten werden jeweils im Vereinsheim durch Aushang bekanntgegeben.

* Bei angesetzten Arbeitsdiensten ist das Fischen verboten

* Bei Vereinsveranstaltungen, z.B. Fischerfest, ist den Mitgliedern das Fischen nur insofern erlaubt, als sie

– nicht zum Dienst eingeteilt sind.

– ihre Schicht/Dienst abgeleistet haben

– nicht zum Arbeitsdienst verpflichtet sind

* Abfälle, die sich um den Angelplatz herum befinden, sind vor und nach dem Angeln wegzuräumen.

* Jeder Angler hat eine Stunde von Beginn eines Hege-, Gemeinschaftsfischen o.ä. den Angelplatz zu räumen.

* Den Aufsichtspersonen ist jederzeit der Erlaubnisschein und auf Verlangen Fische und Gerät vorzuzeigen. Abfällige Bemerkungen über Kontrollen etc. sind zu unterlassen.

* Verstöße gegen diese Regeln oder anderen Regeln bzw. Vorschriften haben den Einzug des Erlaubnisscheines zur Folge. Bei Wiederholung ist ein Ausschluss aus dem Verein möglich.

Regeln und Beschränkungen für den Baggersee in Benningen

* Es gelten die „Allgemeinen Regeln“.

* Es gilt eine Fangbeschränkung von fünf Hechten und fünf Zandern pro Angler pro Kalenderjahr.

* Beim Angeln auf Hecht oder Zander muss ein Stahl- oder anders geeignetes Vorfach verwendet werden.

* In Einzelfällen notwendige Sonderregelungen werden im Vereinsheim ausgehängt.

* Störe sind ganzjährig geschützt

* Für Karpfenangler ist eine Abhakmatte Plicht

Lage der Vereinsgewässer

Schonzeiten und Mindestmaße